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02.09.2026
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Kilometer-Steuer fĂŒr E-Autos: Fahren wird zur Abrechnungsfrage

Kilometer-Steuer fĂŒr E-Autos: Fahren wird zur Abrechnungsfrage
Symbolbild: KI-generiert

Berlin, August 2026: Je mehr Elektroautos ĂŒber deutsche Straßen rollen, desto tiefer wird das Loch in der Staatskasse. Denn Strom bringt dem Fiskus nicht das, was Benzin und Diesel jahrzehntelang lieferten. In Großbritannien und der Schweiz laufen deshalb bereits konkrete PlĂ€ne fĂŒr eine Abgabe pro gefahrenem Kilometer. In Deutschland ist eine solche Steuer bislang nicht beschlossen – Modelle liegen aber lĂ€ngst in den Schubladen.

Die stille Erosion einer Milliarden-Einnahme

Die Zahlen zeigen, worum es geht: Die Kfz-Steuer spĂŒlte dem Bund 2025 rund 9,6 Milliarden Euro in die Kasse. Dazu kamen knapp 37,6 Milliarden Euro Energiesteuer – ein erheblicher Teil davon direkt aus dem Tank.

Verschwinden die Verbrenner aus dem Bestand, versiegt diese Quelle ZapfsĂ€ule fĂŒr ZapfsĂ€ule. Im Juli erreichten reine Elektroautos bereits 29,3 Prozent der Pkw-Neuzulassungen. Der Trend ist politisch gewollt – die SteuerlĂŒcke ist die logische Folge.

VerschĂ€rft wird das Ganze durch die eigene Förderpolitik: Bis Ende 2030 erstmals zugelassene E-Autos bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, lĂ€ngstens bis zum 31. Dezember 2035. Allein fĂŒr 2030 beziffert die Bundesregierung diese Entlastung auf bis zu 370 Millionen Euro.

London macht den Anfang – drei Pence pro Meile

Großbritannien hat die Entscheidung bereits getroffen. Ab dem 1. April 2028 zahlen Halter reiner Elektroautos drei Pence je gefahrener Meile, Plug-in-Hybride zusĂ€tzlich 1,5 Pence. Die regulĂ€re Fahrzeugsteuer lĂ€uft parallel weiter.

Bei 8.000 Meilen im Jahr summiert sich das auf rund 240 Pfund zusĂ€tzlich. Erfasst wird die Fahrleistung ĂŒber den Tachostand und eine geschĂ€tzte Jahreskilometerzahl. Medienberichten zufolge sehen Kritiker darin ein Risiko fĂŒr den ohnehin wackeligen E-Auto-Absatz.

Die Schweiz prĂŒft zwei Varianten: durchschnittlich 5,4 Rappen je Kilometer fĂŒr Personenwagen – oder 22,8 Rappen je Kilowattstunde Ladestrom. Bemerkenswert: Auch Strom aus der privaten Ladeeinrichtung soll erfasst werden. Nötig wĂ€re dafĂŒr eine VerfassungsĂ€nderung samt Volksabstimmung, Start frĂŒhestens 2030.

Und Deutschland? Die Konzepte liegen bereit

Offiziell ist hierzulande nichts entschieden. Doch VorschlĂ€ge fĂŒr eine nutzungsabhĂ€ngige Straßenfinanzierung kursieren seit Jahren – untersucht vom Wissenschaftlichen Beirat des Verkehrsministeriums, vom Umweltbundesamt und von Agora Verkehrswende.

Die genannten GrĂ¶ĂŸenordnungen liegen bei 5,4 bis 6,5 Cent je Kilometer. Bei 10.000 Kilometern Jahresfahrleistung wĂ€ren das rechnerisch 540 bis 650 Euro pro Jahr – zusĂ€tzlich zu Strompreisen, die international ohnehin an der Spitze liegen.

Erst locken, dann kassieren?

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein bekanntes Muster: Erst werden BĂŒrger mit Steuerbefreiungen und PrĂ€mien in eine Technologie gelenkt, dann wird die Rechnung nachgereicht, sobald die Umstellung vollzogen ist. Wer heute auf die Steuerfreiheit bis 2035 vertraut, kalkuliert womöglich mit einer Zusage, die politisch jederzeit neu bewertet werden kann.

Eine Kilometerabgabe hĂ€tte zudem einen unangenehmen Nebeneffekt: Sie trĂ€fe vor allem Pendler und den lĂ€ndlichen Raum – also jene, die auf das Auto angewiesen sind, weil kein Nahverkehr vor der TĂŒr hĂ€lt.

Wer sein Vermögen gegen politisch bedingte Belastungswellen und schleichenden Kaufkraftverlust absichern will, hÀlt daher traditionell einen Teil in Sachwerten. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten seit Jahrhunderten als solide Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere EinschÀtzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Jede Anlageentscheidung erfordert eigene Recherche und liegt in der alleinigen Verantwortung des Lesers.

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