280.000
Kunden
Sicherer
Versand
04.06.2026
11:39 Uhr

Heizungs-Irrsinn 2.0: Bundesrat will sogar noch schÀrfere Verbote als die Regierung

Heizungs-Irrsinn 2.0: Bundesrat will sogar noch schÀrfere Verbote als die Regierung
Symbolbild: KI-generiert

Man möchte es kaum glauben, doch in der bizarren Welt der deutschen Klimapolitik gibt es offenbar immer noch Steigerungsformen des Wahnsinns. WĂ€hrend die Bundesregierung mit ihrem neuen „GebĂ€udemodernisierungsgesetz“ versucht, das berĂŒchtigte Heizungsgesetz der Ampel-Ära ein wenig zu entschĂ€rfen, regt sich im Bundesrat ausgerechnet Widerstand – nicht etwa gegen die Bevormundung der BĂŒrger, sondern dagegen, dass die Bevormundung nicht weit genug gehe. Verkehrte Welt im Föderalismus.

59 Seiten Beschwerden – aber an der falschen Stelle

In der Drucksache 292/1/26 haben sich Wirtschaftsausschuss, Umweltausschuss sowie der Verbraucherschutz- und Wohnausschuss regelrecht ausgetobt. Ganze 59 Seiten an EinwĂ€nden wurden zusammengetragen. Doch wer nun hofft, dass die LĂ€nderkammer endlich die Interessen der geschröpften Hausbesitzer vertritt, der irrt gewaltig. Die Kritik zielt in eine ganz andere Richtung: Der Entwurf der Bundesregierung wĂŒrde – man höre und staune – die Energiewende bremsen.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, die starre Vorgabe zu kippen, wonach jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Stattdessen sollen Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben, allerdings mĂŒsse der Anteil sogenannter Bioheizstoffe stufenweise bis 2040 auf 60 Prozent klettern. Eine moderate Lockerung also – die den LĂ€ndern jedoch ein Dorn im Auge ist.

Wenn das Verbot zum Selbstzweck wird

Die AusschĂŒsse attestieren dem Entwurf, er weise „in die falsche Richtung“. Er verlangsame die „gerade in Schwung kommende WĂ€rmewende“ und verlĂ€ngere die AbhĂ€ngigkeit von fossilen Energieimporten. BemĂ€ngelt werden zudem ĂŒberbordende BĂŒrokratie und ein erhöhter Beratungsaufwand. Das Urteil der LĂ€nderkammer fĂ€llt vernichtend aus: handwerklich mangelhaft.

„Der Bundesrat fordert daher, dass das Betriebsverbot von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 beibehalten wird.“

Man lese und genieße: WĂ€hrend die deutsche Wirtschaft kriselt, wĂ€hrend BĂŒrger reihenweise nicht mehr wissen, wie sie ihre Energierechnungen begleichen sollen, fordert der Bundesrat allen Ernstes ein hartes Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045. Die sogenannte „Bio-Treppe“ – jener vorgesehene Anstieg der Bioheizstoffe – wird kritisiert, weil sie eine „höhere ZukunftsfĂ€higkeit“ der fossilen Anlagen suggeriere, als diese tatsĂ€chlich besĂ€ĂŸen. Fehlanreize seien zu befĂŒrchten.

Die RealitÀt interessiert offenbar niemanden

Bemerkenswert ehrlich ist immerhin ein EingestĂ€ndnis: Selbst die AusschĂŒsse rĂ€umen ein, dass die Regierung nicht abgeschĂ€tzt habe, welche Folgen ein plötzlicher Mehrbedarf an Bioheizstoffen fĂŒr Preis und Versorgungssicherheit hĂ€tte. Mit anderen Worten: Man fordert ehrgeizige Quoten, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, ob die Rohstoffe ĂŒberhaupt verfĂŒgbar wĂ€ren und zu welchem Preis. Planwirtschaftliches Denken in Reinform – ein LehrstĂŒck darĂŒber, wie Ideologie ĂŒber Vernunft triumphiert.

FĂŒr den normalen BĂŒrger bedeutet dieses Hin und Her vor allem eines: Unsicherheit. Wer heute eine Heizung verbaut, weiß morgen nicht, ob er nicht in einigen Jahren erneut zur Kasse gebeten wird. Eigentum wird so nicht mehr zur Absicherung, sondern zum Risiko. Und genau dieser Vertrauensverlust in die VerlĂ€sslichkeit staatlichen Handelns ist es, der viele Menschen zunehmend verbittert – ein Empfinden, das lĂ€ngst nicht mehr nur eine Randmeinung darstellt, sondern weite Teile der Bevölkerung erfasst hat.

Was bleibt dem Bundesrat – und was bleibt dem BĂŒrger?

Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat es zwar nicht endgĂŒltig blockieren. Doch er kann den Vermittlungsausschuss anrufen oder Einspruch einlegen – und damit das ganze Verfahren weiter in die LĂ€nge ziehen. WĂ€hrend die Politik um Quoten, StufenplĂ€ne und Verbotsfristen feilscht, bleibt der EigentĂŒmer mit seinen Sorgen allein zurĂŒck.

In Zeiten, in denen politische Entscheidungen das Vermögen der BĂŒrger derart unmittelbar bedrohen, suchen viele nach Wegen, ihr hart erarbeitetes Kapital vor staatlicher WillkĂŒr und schleichender Geldentwertung zu schĂŒtzen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich ĂŒber Jahrhunderte hinweg als krisenfester, greifbarer Wertspeicher bewĂ€hrt – unabhĂ€ngig von ideologischen Zielvorgaben und politischen Mehrheiten. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen können sie ein solides Fundament der Vermögenssicherung bilden.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Jeder Leser ist gehalten, eigenstĂ€ndig zu recherchieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. FĂŒr Anlageentscheidungen ist jeder selbst verantwortlich.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
12.08.2026
23 Min.

Geschichte der Enteignungen

Zypern, Griechenland, Kanada – die ĂŒblichen Beispiele sind nur die letzten Glieder einer sehr langen Kette. Eine erzĂ€hlte Geschichte des staatlichen Zugriffs auf Privatvermögen von der römischen Repu

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schĂŒtzen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmĂ€ĂŸig ĂŒber Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier fĂŒr den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende EinwilligungserklĂ€rung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail ĂŒber Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von GrĂŒnden mit Wirkung fĂŒr die Zukunft widerrufen. Die RechtmĂ€ĂŸigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberĂŒhrt.“